Fritz Wilhelm Schnack, der Stiefbruder des Komponisten Johannes Brahms, bestimmte in seinem Testament, dass ........ mehr
Unsere Satzung
Die ursprüngliche Satzung der Johannes Brahms-Stiftung wurde 1921 aufgesetzt. Hier finden Sie die aktuelle Fassung:
Der Vorstand der Johannes Brahms-Stiftung
Die Vorgaben unserer Satzung sind auch hier eindeutig: 'Die Stiftung wird von einem Vorstand verwaltet, der mindestens aus drei höchstens fünf Personen, tunlichst aus dem Kreise angesehener Hamburger Musiker und Musikinteressierter besteht.'
Interessante Links
Diese Adressen empfehlen wir allen Brahms- und Musikliebhabern sehr!